Nur volljährige Personen können unsere KollegInnen direkt anschreiben. Im Fall von nicht-volljährigen SchülerInnen muss für die Kommunikation per E-Mail erst eine schriftliche Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten vorliegen. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, werden die KollegInnen nicht auf diese Nachricht reagieren. Es besteht bei dem Wunsch zur Kontaktaufnahme immer die Möglichkeit, über das Schulbüro die jeweiligen Lehrkräfte zu kontaktieren.