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Stand: 28.02.2024

Hinweis zur Erreichbarkeit nach EU-DSGVO

Nur volljährige Personen können unsere KollegInnen direkt anschreiben. Im Fall von nicht-volljährigen Schülern muss für die Kommunikation per Email erst eine schriftliche Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten vorliegen. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, werden die KollegInnen nicht auf diese Nachricht reagieren. Es besteht bei dem Wunsch zur Kontaktaufnahme immer die Möglichkeit, über das Sekretariat die jeweiligen LehrerInnen zu kontaktieren.

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