Beratungsteam

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

das Beratungsteam unserer Schule besteht aus Frau Murges als Schulsozialarbeiterin sowie Frau Gellenberg und Herr Hiestand als Beratungslehrer. Das Beratungsbüro (EG-R16) ist jeden Mittwoch ganztägig besetzt. Ihr könnt uns aber auch jederzeit per Mail erreichen und Termine absprechen.

 

 

Individuelle Beratung

Bei akuten schulischen und familiären Problemen z.B. Prüfungsängste/ Blockaden, Gewalt, Mobbing bieten wir euch unsere Beratung und Hilfe an. Wir entwickeln gemeinsam mögliche Lösungswege und individuelle Handlungsmöglichkeiten.

Das Beratungsteam kann neben den anderen Lehrern erster Ansprechpaner für euch in unterschiedlichen Problembereichen sein. Bei Bedarf ist eine weitere Vermittlung der Ratsuchenden an außerschulische Institutionen in und um Haan möglich (z. B. zu Erziehungsberatungsstellen, schulpsychologischer Beratung, Jugendamt etc.).

Im Beratungsgespräch werden Fragen, Konflikte und Sorgen gemeinsam mit euch unabhängig und aus einem anderen Blickwinkel betrachtet.

Grundsätzlich gilt, dass die/der Ratsuchende das Ziel und auch den Weg zum Ziel bestimmt. Dabei sind Beratungslehrer als Prozessbegleiter gefragt, nicht jedoch als Entscheidungs- oder Kontrollinstanz.

Beratung ist vor diesem Hintergrund also ein Orientierungsangebot. Sie dient euch als Hilfe zur Selbsthilfe.

Für jedes Beratungsgespräch gilt:

  • Vertraulichkeit

Der Beratungslehrer behält Informationen aus den Beratungsgesprächen für sich, es sei denn, der Ratsuchende entbindet ihn ausdrücklich von der Schweigepflicht oder der Beratungslehrer erkennt Gefahr im Verzug bzw. rechtliche Verstöße im Zusammenhang mit der geschilderten Situation.

  • Freiwilligkeit

Die Annahme des Beratungsangebots ist freiwillig, denn der Beratungsprozess ist nur sinnvoll, wenn der Ratsuchende eine Veränderung seiner Situation durch eigenes Handeln herbeiführen will.

  • Unabhängigkeit

Der Beratungslehrer bleibt hinsichtlich des Problems und der möglichen Lösungen unabhängig. Die Umsetzung von Handlungsmöglichkeiten obliegt in der Verantwortung des Ratsuchenden.